Informationen für Gastgeber
DAC7 EU-Richtlinie & Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Bitte informieren Sie sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und beachten Sie die Meldefrist bis zum 31. März 2024!
DAC7-Richtlinie erfordert umgehendes Handeln von Betrieben
Die EU hat im sogenannten Plattformen-Steuertransparenzgesetz sowie in der sogenannten DAC7 EU-Richtlinie alle Anbieter von Onlinebuchungsportalen und Onlinediensten (allg. “Plattformen”) dazu verpflichtet, die seit dem 01.01.2023 eingegangen Umsätze in einer jährlichen Kontrollmeldung über die Anbieter und Umsätze auf ihren Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Betroffen sind alle externen Plattformen wie Booking, Casamundo, Best FeWo sowie die lokalen und regionalen Plattformen. D.h. auch das Buchungs- und Reservierungssystem der Eckernförder Bucht ("Secra Destination") und alle angeschlossenen GastgeberInnen sind meldepflichtig. Die Verpflichtungen sind für alle Plattformen gleich.
Die Kontrollmeldung muss immer bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen. Die Frist wurde im ersten Jahr auf den 31. März 2024 verlängert.
Alle GastgeberInnen müssen rechtzeitig ihre Daten bezüglich der Buchhaltung und Kontoinformationen ergänzen.
Zu ergänzen sind folgende Daten:
- Art (Unternehmer oder Privatperson)
- Steuer ID (nicht Steuernummer)
- Geburtsort
- Geburtsland
- Geburtsdatum
Die aktive Mithilfe der GastgeberInnen ist unbedingt erforderlich.
Was ist wann vom wem zu tun?
Die GastgeberInnen müssen selbst aktiv die oben stehenden Daten an die Plattformen melden.
Die Dateneingabe erfolgt durch die Plattformen. D.h. wir geben gerne Ihre Daten in das Buchungssystem ein.
Rückfragen können Sie gerne bei Marnie Schaefer stellen.
Meldefrist: 31. März 2024
Ansprechpartnerin für die Eckernförder Bucht:
Marnie Schaefer
Mail: m.schaefer@ostseebad-eckernfoerde.de
Tel. 04351-717922