Ostseecard & Kurabgabe in Eckernförde
Tolle Vorteile und kostenlos Bus fahren
Wenn Du im Ostseebad Eckernförde übernachtest, musst Du eine Kurabgabe entrichten. Hierfür erhältst du tolle Vorteile und bekommst für Deinen Reisezeitraum eine ostseecard. Richtig super: Das Ostseebad Eckernförde bietet allen ostseecard-Inhabern einen komplett kostenlosen Stadtverkehr. Somit können Urlaubsgäste in Eckernförde ganzjährig, den ganzen Tag kostenfrei mit den innerstädischen Bussen fahren.
Die Einnahmen aus der Kurabgabe sind für die Stadt Eckernförde wichtig – und werden natürlich im Sinne der Urlauber genutzt. So wird das Geld dafür eingesetzt, Promenaden, Kurpark, Strand, Seebrücken, Sanitäranlagen und Spielplätze pflegen und für die Badesicherheit der Gäste zu sorgen. Aber auch die vielfältigen Veranstaltungsangebote, Konzerte, Sportprogramme und Ausstellungen werden über die Einnahmen aus der Kurabgabe finanziert.
Tipp: Lade Dir die Ostsee-App! Der offizielle Guide der Ostsee Schleswig-Holstein - die nützliche App für Ostseeurlauber und die, die es werden wollen.
Ab dem 01. April 2023 gilt in Eckernförde eine neue Kurabgabensatzung!
Die neue Satzung umfasst Preisanpassungen:
Die neuen Kurabgabensätze ab dem 01. April 2023:
Erwachsene
01.04. bis 15.10.: 3,00 € pro Tag
16.10. bis 31.03.: 2,00 € pro Tag
Kinder (bis 18 Jahre) weiterhin kostenlos
Für die Nutzung des Strandes sind keine Abgaben in Eckernförde zu leisten.
Kurabgabensatzung der Stadt Eckernförde (Stand Februar 2023): Kurabgabensatzung 2023 (PDF)
Die Kursatzung (Stand 2023) gibt es hier: Kursatzung Stadt Eckernförde
Alle Vorteile der ostseecard sind in dieser Broschüre zusammengefasst.
Erleben Sie die Ostseeküste Schleswig-Holsteins:
PDF: hier geht es zum Download
Wenn Du in der Gemeinde Schwedeneck übernachtest, musst Du eine Kurabgabe in folgender Höhe entrichten:
Erwachsene
01.05. bis 30.09.: 1,50 € pro Tag
01.10. bis 30.04.: 0,00 € pro Tag
Kinder (bis 18 Jahre) kostenlos.
Auf Wunsch kann eine Kinderkarte für 1,00 € erworben werden.
Die Nutzung des Strandes in der Gemeinde Schwedeneck ist in der Hauptsaison (s.o.) zum Teil abgabepflichtig.
Wenn Du in der Gemeinde Strande übernachtest, musst Du keine Kurabgabe entrichten. Die Nutzung des Strandes ist in der Gemeinde Strande abgabepflichtig.
Die Kurabgabe wird für die Anschaffung, Instandhaltung und Erweiterung der für Kur- und Erholungszwecke zur Verfügung gestellten öffentlichen Einrichtungen verwendet.
Dazu gehören z.B. die Pflege der Kurpromenade und des Kurparks, die Reinigung des Strandes und die Reinigung und Unterhaltung der WC-Anlagen, die DLRG-Rettungsschwimmer, sowie deren Einsatzwerkzeuge und die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen im Laufe des Jahres für Jung und Alt.
Folglich werden durch die ostseecard* in Eckernförde Einrichtungen und Veranstaltungen finanziell unterstützt, die speziell den Gästen zugute kommen.
Mit der ostseecard erhältst Du zahlreiche Ermäßigungen in allen teilnehmenden Orten von Glücksburg bis Travemünde. Einen umfassenden Überblick erhältst Du in unserer Ostseebad Broschüre.
Mehr erfahren kannst Du hier: www.ostseecard.de
Aktuelle Kurabgabensatzung der Stadt Eckernförde: Kurabgabensatzung (PDF)
Außerdem erhältst Du viele weitere Preisvorteile in anderen Ostseebädern. So hast Du z.B. in 18 Ostseebädern von Glücksburg bis Travemünde freien Strandzugang. Zusätzlich hat jedes der 18 Ostseebäder weitere ermäßigte Spezialangebote. Folgende Ostseebäder und Ostseeorte nehmen allgemein an der ostseecard teil:
- Glücksburg
- Eckernförde
- Schwedeneck
- Strande
- Laboe
- Heikendorf
- Schönberg
- Hohwacht
- Weißenhäuser Strand
- Sehlendorfer Strand
- Blekendorf
- Heiligenhafen
- Fehmarn (inselweit)
- Großenbrode
- Dahme
- Kellenhusen
- Grömitz
- Neustadt i.H.
- Sierksdorf
- Scharbeutz
- Timmendorfer Strand
- Travemünde
Einen Überblick per Karte erhältst Du hier:
Gastgeber finden alle Informationen zu den Themen elektronisches Meldescheinverfahren und Online Meldescheine hier: