Informationen für Gastgeber
Zulässigkeit von Ferienwohnungen
Bitte informieren Sie sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Ferienwohnung
Für den Betrieb einer Ferienwohnung in der Stadt Eckernförde gibt es rechtliche Rahmenbedingung wie das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht des Landes Schleswig-Holstein.
Für die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung muss dies vorab durch die Bauaufsicht genehmigt werden.
Ihr Ansprechpartner in Eckernförde ist die Bauaufsicht: 04351-710630